DSGVO und falsch geparkte Autos.

» Und jetzt? Meldet die Dienststelle ihn beim Landesdatenschutzbeauftragten,
» da er Beweisfotos macht. So kann man seine Bürger auch mundtot machen. Und
» dann wundert man sich, wenn unsere Herren Polizeibeamten nicht mehr ganz so
» beliebt daherkommen. So was gibts auch nur in Bayern.
» Verwarnung 50€.

Nein, das gibt es nicht nur in Bayern. Da der Anwohner regelmässig und nicht zu seinem eigenen Bedarf Fotos im Öffentlichen Raum von DSGVO geschützten Nummernschildern anfertigt und dies auch noch der Polizei mitteilt, muss die das melden. Das kenne ich bei Häufigdenunzianten auch aus anderen Bundesländern genau so und nach Aussage unseres Dorfsheriff gibt es dazu auch Dienstanweisungen.

"Das automatische Recht auf einen Parkplatz vor der eigenen Tür" verwundert mich in diesem Land immer wieder. Ich kenne das aus vergangenen Jahren ganz anders - in Providence war curb-side parking per city law genau explizit verboten, wenn es nicht per Schild erlaubt wird. Das erste Ticket muss man als Zugezogener meist nicht vor Gericht bezahlen, aber es wird einem klar gemacht, dass das beim zweiten Mal anders ausschaut. Hier gibt es doch auch diese "Anwohnerparken-Regelung"?

Wenn der Anwohner gefühlt eine Gefährdung sieht, dann kann der die entsprechenden Autos auch abschleppen lassen - das wird ihm seine Sicherheit doch bestimmt wert sein und Gefahrenabwehr durch Bürger hat eine saubere Rechtsgrundlage, sogar in der Berliner Republik. Im Zweifelsfall schaut sich das dann eben hinterher ein Richter an.