Bei dem Fall geht es um das Parken auf Geh- und Radwegen, die sind nur "zufällig" vor dem Haus

da nimmt niemand ein "Parkrecht vor dem eigenen Haus" in Anspruch.

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/parken/
(die Quelle ist hoffentlich unverdächtig)
Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt?
Das Halten und Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten, soweit es nicht durch Verkehrszeichen oder durch Parkflächenmarkierungen ausdrücklich erlaubt ist. Dies gilt auch auf sehr breiten Gehwegen. Ebenso ist das Abstellen eines Kraftfahrzeugs mit nur zwei Rädern auf dem Gehweg, unabhängig davon, wieviel Platz den Fußgängern verbleibt, grundsätzlich verboten. Parkt man trotzdem unzulässig auf Geh- und Radwegen, werden Bußgelder und gegebenenfalls ein Punkt fällig.


Verkehrszeichen meint hier das Zeichen 315 in seinen Varianten

restliche 31 (!) Varianten siehe Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Verkehrszeichen_in_der_Bundesrepublik_Deutschland_seit_2017#Richtzeichen_nach_Anlage_3_(zu_%C2%A7_42_Absatz_2_StVO)

Parkraumbewirtschaftung mit Anwohnerparkausweis gibt es natürlich auch noch, das dürfte Deinem Beispiel auf Schweiz entsprechen, mit Antrag, Ausweis, Kfz-Zulassungsbescheinigung, alles was man so braucht
https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/parkausweis/