In der Schweiz...
Damit es wirksam ist, braucht es eine richterliche Verfügung:
https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/1808/Formular11.pdf
Kostet ein Haufen Gebühren, inkl. ein noch anzubringendes Verkehrsschild:
https://fischerschilder.ch/parkplatztafeln-richterliche-verbote/
Ohne das kann man dem Autofahrer nur sagen, er solle hier nicht parken - sonst keine weitere Konsequenzen.
Wie ist es in Deutschland das geregelt?
Gruss Markus
https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/1808/Formular11.pdf
Kostet ein Haufen Gebühren, inkl. ein noch anzubringendes Verkehrsschild:
https://fischerschilder.ch/parkplatztafeln-richterliche-verbote/
Ohne das kann man dem Autofahrer nur sagen, er solle hier nicht parken - sonst keine weitere Konsequenzen.
Wie ist es in Deutschland das geregelt?
Gruss Markus