• Foto meiner Terrasse auf Firmenfahrzeug von Handwerker – das kann er ohne Genehmigung nicht machen!!!

    Hallo, ein sehr eifriger Handwerker hat nach getaner Arbeit sein Werk fotografiert und paar Wochen später als Grundlage für seine Fahrzeugbeschriftung genommen. Gut man kann sagen ich solle mich geschmeichelt fühlen, jedoch ist dem nicht so. Ich mag weder ungefragt mit Dingen konfrontiert werden, noch mag ich das meine Terrasse im halben Landkreis rumfährt.

    Wie kann ich da vorgehen?
    Mit einer netten Bitte er soll doch bitte seine Beschriftung neu machen komm ich nicht weiter.
    Im Netz finde ich "nur" Literatur bzgl. Persönlichkeitsverletzung was nicht genehmigte Bilder betrifft. Aber in meinem Fall ist es ja der Garten inkl. Terrasse.

    https://www.urheberrecht.de/bilder/#abmahnungbilder
    ----------
    Grüße Bernd!
    • Deine Räumlichkeiten Dein Recht an den Bildern!

      Es ist verboten ungefragt auf einem fremden Grundstück oder in einem fremden Gebäude Bilder zu machen ohne Genehmigung.
      Hat er jedoch die Bilder von der Strasse gemacht, kannst du nichts dagegen tun auch nichts gegen die Nutzung.
      Ich bin kein Anwalt.

      Aus Wikipedia
      https://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

      "Bei Gebäuden ist prinzipiell nur die Außenansicht von § 59 UrhG gedeckt (§ 59 Abs. 1, S. 2). Die Privilegierung bezieht sich deshalb stets nur auf diejenigen Teile des Gebäudes, die von der Straße oder dem Platz aus zu sehen sind, nicht hingegen auf die Rückseite oder den Innenhof von Gebäuden (oder gar deren Innenräume), welche lediglich mit ihrer Fassade an einer öffentlichen Straße oder einem öffentlichen Platz stehen.[117] Teile der Innenarchitektur etwa dürfen damit selbst dann nicht fotografisch vervielfältigt und anschließend verbreitet werden, wenn sie von der Straße aus sichtbar sind.[118]"
    • hast du schon freundlich nachgefragt? Wenn ja....

      dann hilft nur über einen Anwalt eine einstweilige Verfügung zu erwirken.

      Wirklich was bringen wird das am Ende auch nichts, da du oder dein Architekt der deine Terrasse gestaltet hat, mit Sicherheit keinen Urheberschutz für dieses Objekt beantragt hat.
      Denn nur dann kann rechtlich gegen den Handwerker vorgegangen werden.
      Sollten nämlich auf dem Photo keine Persönlichkeitsrechte verletzt oder ein Eingriff in die Privatsphäre vorliegen, steht dem nichts im Wege das er seine Arbeit zu Werbezwecken nutzt.

      Trotzdem muss er, wenn er das Photo von deinem Grundstück aus gemacht hat um Erlaubnis bitten.
      ----------
      ---
      WE SHARE CAUSE WE CARE
    • Von wo aus wurde fotografiert und was genau wurde fotografiert?

      All das, was vom öffentlichen Grund aus frei einsehbar ist, darf ohne deine Zustimmung fotografiert werden. All das, was vom öffentlichen Grund aus nicht frei einsehbar ist, darf nicht ohne deine Zustimmung fotografiert werden. Es darf auch niemand in deine Fenster hineinfotografieren.

      Hat der Handwerker von der Straße aus fotografiert und hat er dabei nicht in die Fenster hinein fotografiert, musst du das wohl tolerieren
        • Okay, denke nicht, dass er das darf – ist ja offensichtlich vom Privatgrund aus aufgenommen. [edit]

          Andererseits, ganz ehrlich:
          Was vergibst Du Dir dabei? Ich sehe eine vollkommen unprivate Aufnahme einer gerade fertig gestellten Terrasse. Das ist ein Teil einer vollkommen austauschbaren Siedlung, wie man sie zigtausendfach in Deutschland sieht.

          Außerdem:
          Der Handwerker darf das Bild nicht veröffentlichen, Du hast aber kein Problem mit Deiner Privatsphäre, dieses im Internet zu veröffentlichen.
          Das ist beim besten Willen nicht schlüssig! Atme mal tief durch und wende Dich wichtigeren Dingen zu...
          ----------
          Mach! [prism-break.org] Dich! [kuketz-blog.de] Frei! [privacy-handbuch.de] | No [posteo.de] iCloud! [nextcloud.com]
          • Okay, denke nicht, dass er das darf – ist ja offensichtlich vom Privatgrund aus aufgenommen. [edit]


            Der Handwerker darf das Bild nicht veröffentlichen, Du hast aber kein Problem mit Deiner Privatsphäre, dieses im Internet zu veröffentlichen.
            Das ist beim besten Willen nicht schlüssig! Atme mal tief durch und wende Dich wichtigeren Dingen zu...


            Grundsätzlich bin ich bei Dir, ich bin auch nicht kleinlich, aber der TYP hat uns so richtig geärgert. Und warum soll der dann noch "mein" Bild bekommen. Ja Auge und Auge, Zahn um Zahn ist nie die Lösung
            ----------
            Grüße Bernd!
            • Dann verstehe ich zumindest Deine Intention besser.

              Frag Dich nur, ob Du nicht unnötig Deinen Ärger weiter kultivierst.
              Geht doch nur darum, ob er das Bild wieder von seinen Transportern puhlt. Die nächste Terrasse kommt bestimmt – und Du nimmst dann halt einen anderen.
              ----------
              Mach! [prism-break.org] Dich! [kuketz-blog.de] Frei! [privacy-handbuch.de] | No [posteo.de] iCloud! [nextcloud.com]
                • genau das meine ich: Wohlwollend versuchen zu klären, Stufe 2, 3, 4 etc. kann jederzeit vermieden werden bei einer Einigung.

                  Der Handwerker wirbt damit und will Geld verdienen, hat keine Rechte an dem Bild, also illegal. Was gibt es da noch zu diskutieren? Beweisfoto vom Auto machen und einen Brief schreiben mit der Bitte um zeitnahe Antwort. Evtl. den Brief persönlich abgeben (Zeuge). Er muss auf dem gleichen Weg antworten (Brief), mdl. zählt da nichts. Keine Einigung? Dann geht es weiter.

                  Ich würde es mit nicht gefallen lassen und dann fordern, die Werbung zu entfernen. Oder Lizenzgebühren für das Bild....
                • Weil man seine eigenen Ziele nicht aus den Augen verlieren sollte

                  Ja, die ganze Sache ist ärgerlich. Und drauf ansprechen sollte man ihn schon.

                  Aber: Es ist zwar Deine Terrasse, aber ist da irgendwas, was man allen Ernstes als privat und schützenswert bezeichnen würde, zu erkennen? Ich finde nicht. Weder die Kugellampe noch die Plastikrutsche ist irgendwas, was man einzig Dir und Euch zuordnen könnte, ansonsten ein gelbes Haus. Keine individuell erkennbaren Blumen, Basteleien, nichts.

                  Jetzt kannst Du das an die ganz große Glocke hängen. Vielleicht sogar so, dass die lokale Presse davon erfährt. (Im Zweifel, weil sich der Handwerker ach so ungerecht behandelt fühlt und es sowie so schon ständig allen schwerer gemacht wird.) Vielleicht läuft es sogar darauf hinaus, dass das Bild mit einem anderen Motiv überklebt oder ausgetauscht werden muss und wird. Gut möglich jedoch, dass durch die ganze Aktion mehr Leute Bescheid wissen, dass es Eure Terrasse ist. Gut möglich, dass das Bild dann explizit im Kundengespräch gezeigt wird »Und das haben wir in Buxtehude gemacht.« Schade nur, wenn das Haus durch Form- und Farbgebung dann leicht identifizierbar ist.

                  Am Ende wissen also vielleicht viel mehr Leute darüber Bescheid, was ihr Euch da habt zimmern lassen, als wenn ein Handerker aus der Umgebung das Bild spazieren fährt und eine Terrasse zeigt, die von keiner Straße aus einsehbar, also nicht ganz so einfach einem speziellen Ort zuzuordnen ist.

                  Das macht es alles nicht richtiger, aber schau halt, um welches Ergebnis es Dir wirklich geht.
                • Schick‘ ihm einfach eine Rechnung...

                  ... über 500 Euro, Nutzungslizenz für Werbebild Terrasse, Datum, Adresse, mit freundlichen Grüßen. Das er das Bild benutzt kann er ja nicht bestreiten, du hast da auch nichts gegen, kostet aber. Nach vier Wochen Mahnung, nach acht Wochen Mahnbescheid mit Entzug der Nutzungslizenz, bezahlen muss er trotzdem. Nur so wird das schwierig für ihn, alles andere wird schwer für dich. Viel Glück.

                  Eigentlich würde ich da auch keinen Aufriss machen, das Bild ist ja ziemlich unverfänglich, wenn er dich aber schon anderweitig geärgert hat, bin ich bei dir

                  PS. Die Masken schicke ich morgen.
                    • Eben.

                      Wenn der Typ nicht ganz auf den Hinterkopf gefallen ist, antwortet er einfach, dass er kein von Rammler erstelltes Foto nutzt und schon geht die nächste Phase los.

                      Und, weil ich es gerade erst gesehen habe: »Grundsätzlich bin ich bei Dir, ich bin auch nicht kleinlich, aber der TYP hat uns so richtig geärgert.« Vielleicht hat sich der Handwerker durch genau den selben Gedanken leiten lassen nach dem Motto »der Kunde hat jetzt mal so richtig genervt, dann soll er mir wenigstens noch zusätzlich was einspielen.« Wir wissen es nicht. Und für die Rechtslage vermutlich völlig irrelevant. Für die Auslegung hingegen womöglich nicht, wenn es darum geht, einen Vergleich zu finden, mit dem beide Seiten leben können und müssen.

                      Was ist einem die eigene Lebenszeit wert? Ziemlich wahrscheinlich, dass man in der Ausgangssituation mit der Vorgehensweise noch weitere Zeit mit Grummeln im Bauch produziert.
                    • Für die kommerzielle Nutzung eines Bildes seines Hauses und seiner Terrasse...

                      ... kann nur er eine Erlaubnis erteilen. Er hat eine Werbeagentur, das macht der dauernd. Ob das nun die Gestaltung eines Prospektes ist, ein Logo oder eben ein Foto seines Eigentums, da unterscheidet der hierbei gültige allgemeine Werkvertrag nicht. Der einzige Haken ist die Auftragsvergabe, die aber auch mündlich erfolgt sein kann. Da der Heinz das Bild nachweislich aber schon kommerziell benutzt, ist die Frage der Auftragsvergabe praktisch nebensächlich (Zweckerkenntlichkeit).
                        • Genau, das geht in die Hose.

                          Das Nutzungsrecht an dem Werk (Foto) hat der Handwerker. Wenn, dann reden wir hier über Schadenersatz. Man muss schon vorsichtig sein, denn sonst wird die Aktivlegitimation bezgl. des Nutzungsrechtes abgeledert (vor Gericht) oder im Rahmen einer Unterlassungserklärung mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet. Das macht es dann schön teuer.

                          Lass dich anwaltlich beraten, wenn du das durchziehen willst. Schadenersatz ist drin wobei du selbst die Höhe des Schadens angeben musst. Dan hast du immer noch zwei Möglichkeiten: Unterlassung und/oder Schadenersatz. Ohne ein anwaltliches Schreiben an den Schädiger kommst du nicht weiter.
                  • Ich glaube nicht, dass das funktioniert.

                    Das wäre eher ein property release, also eine Gebühr für die Einwilligung zur Abbildung der Privatsphäre. Das Honorar dafür wird verschwindend gering sein und in der Eskalationsstufe „Rechnung“ wird der Typ die auch ganz sicher nicht bezahlen. Du musstest also klagen und jede Menge gutes Geld dem schlechten hinterher werfen.
                    Eigentlich willst du doch eher „Unterlassung“ und versuchst das mit „Rechnung“ etwas furchteinflössender und nicht ganz so kleinkariert aussehen zu lassen.
        • Das ist das Bild:

          kann man diesen Blickwinkel nur von deinem Garten aus sehen, oder besteht die Möglichkeit das man das von aussen auch einsehen kann?

          Auch wenn nichts zu erkenne ist, er hat in deine privaten Wohnräume Fotografiert, das ist ein Eingriff in die Privatsphäre.

          Anwalt -> Abmahnung
          ----------
          ---
          WE SHARE CAUSE WE CARE
      • ;-) Super Idee :-D

        Welche K.Sportart(en) benutzt du, um dich dann gegen diverse Waffen zu verteidigen,
        denn irgendwann gerät man auf diese Weise an die Falschen.
        Aber du bist ja schlau, stark und schnell genug …
        Anderswo gebe ich derartige Tips ja nur in privaten Chats.