Für die kommerzielle Nutzung eines Bildes seines Hauses und seiner Terrasse...

... kann nur er eine Erlaubnis erteilen. Er hat eine Werbeagentur, das macht der dauernd. Ob das nun die Gestaltung eines Prospektes ist, ein Logo oder eben ein Foto seines Eigentums, da unterscheidet der hierbei gültige allgemeine Werkvertrag nicht. Der einzige Haken ist die Auftragsvergabe, die aber auch mündlich erfolgt sein kann. Da der Heinz das Bild nachweislich aber schon kommerziell benutzt, ist die Frage der Auftragsvergabe praktisch nebensächlich (Zweckerkenntlichkeit).