Genau, das geht in die Hose.

Das Nutzungsrecht an dem Werk (Foto) hat der Handwerker. Wenn, dann reden wir hier über Schadenersatz. Man muss schon vorsichtig sein, denn sonst wird die Aktivlegitimation bezgl. des Nutzungsrechtes abgeledert (vor Gericht) oder im Rahmen einer Unterlassungserklärung mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet. Das macht es dann schön teuer.

Lass dich anwaltlich beraten, wenn du das durchziehen willst. Schadenersatz ist drin wobei du selbst die Höhe des Schadens angeben musst. Dan hast du immer noch zwei Möglichkeiten: Unterlassung und/oder Schadenersatz. Ohne ein anwaltliches Schreiben an den Schädiger kommst du nicht weiter.