Deine Räumlichkeiten Dein Recht an den Bildern!

Es ist verboten ungefragt auf einem fremden Grundstück oder in einem fremden Gebäude Bilder zu machen ohne Genehmigung.
Hat er jedoch die Bilder von der Strasse gemacht, kannst du nichts dagegen tun auch nichts gegen die Nutzung.
Ich bin kein Anwalt.

Aus Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

"Bei Gebäuden ist prinzipiell nur die Außenansicht von § 59 UrhG gedeckt (§ 59 Abs. 1, S. 2). Die Privilegierung bezieht sich deshalb stets nur auf diejenigen Teile des Gebäudes, die von der Straße oder dem Platz aus zu sehen sind, nicht hingegen auf die Rückseite oder den Innenhof von Gebäuden (oder gar deren Innenräume), welche lediglich mit ihrer Fassade an einer öffentlichen Straße oder einem öffentlichen Platz stehen.[117] Teile der Innenarchitektur etwa dürfen damit selbst dann nicht fotografisch vervielfältigt und anschließend verbreitet werden, wenn sie von der Straße aus sichtbar sind.[118]"