hast du schon freundlich nachgefragt? Wenn ja....

dann hilft nur über einen Anwalt eine einstweilige Verfügung zu erwirken.

Wirklich was bringen wird das am Ende auch nichts, da du oder dein Architekt der deine Terrasse gestaltet hat, mit Sicherheit keinen Urheberschutz für dieses Objekt beantragt hat.
Denn nur dann kann rechtlich gegen den Handwerker vorgegangen werden.
Sollten nämlich auf dem Photo keine Persönlichkeitsrechte verletzt oder ein Eingriff in die Privatsphäre vorliegen, steht dem nichts im Wege das er seine Arbeit zu Werbezwecken nutzt.

Trotzdem muss er, wenn er das Photo von deinem Grundstück aus gemacht hat um Erlaubnis bitten.
----------
---
WE SHARE CAUSE WE CARE