Nochmal ein Hinweis...

die Frage wird aktuell sehr kontrovers in den Bundesländern diskutiert, da mit den Coronalockdowns ja das HomeSchooling organisiert werden musste. In einigen Bundesländern (Hessen, BaWü meine ich) gibt es inzwischen die strikte Anweisung MS Dienste dafür nicht mehr zu nutzen. In MV war der LDSB zu keiner konkreten Aussage zu bewegen, er verweist, dass die Schulen das selber abwägen müssen. <zynismus>Sind in der Schulleitung auch alles Juristen, die das können.</zynismus>
Im Zweifel würde ich daher erstmal immer vorsichtig agieren.