Digitaler Impfnachweis über QR-Code - bitte mehr Details zum Verfahren

Alles klar, soweit komme ich da mit.

Das führt allerdings zu ein paar Problemen:

- In der Implementierung der der 3G-Regel könnten sich die örtlichen Ämter billigst die fehlende Expertise beorgen, aka von einem IT-ler die Sache mal erklären lassen
- Das benötigte Lesegerät haben selbst die meisten Grundschüler in Form eines Smart Phones in der Tasche stecken, die Cov Pass Check App ist kostenlos, man braucht während der Kontrolle keine Internet-Verbindung; Download, Bedienung der Kontroll-App und der Kontrollvorgang ist kinderleicht.
Das heißt: die Bedingungen für eine ordentliche Einlasskontrolle bzgl. des Digitalen Impfnachweises sind sehr leicht zu erfüllen, niederschwellig.

- gerade bei öffentlichen Einrichtungen führt das zu trump-artigen Doppelstandards und Alternative Fakten:
Verletzung der Hygiene-Regeln durch Bürger werden zum Teil empfindlich bestraft (okay so), der Staat selbst macht Fake-Kontrollen (= sowas wie Nase über Maske) und behauptet, dass sei völlig in Ordnung so. Das unterminiert so ziemlich die ganze regelbasierte Ordnung. Man erlebt: Wichtige Regeln sind gleichzeitig sehr wichtig und auch nicht, schaffe dir das DoppelDenk drauf. Am besten fährt, wer Raffinesse darin entwickelt zu kapieren, welcher Modus von Wahrheit gerade gilt.

- wir erleben unseren Staat wieder einmal als digitalen Analphabeten und undisziplinierten Schlamper

- alle Leute werden Objekte dümmlichster Dressurstückchen, weil wir Compliance bzgl. Phantasie-Kriterien erfüllen sollen. Der QR-Code ist das hochwertige Sicherheitsfeature für den Digitalen Impfnachweis, es wird aber gar nicht genutzt. Ich z.B. konnte 2FA 100% erfüllen, indem ich ausgedruckten QR-Code plus Ausweis vorzeige.
So bekäme ich aber keinen Einlass, sagte man mir. Es müsste mein Name neben dem QR-Code stehen, man hätte keine QR-Lesegeräte …

- die deutlichen Einschränkungen unserer Freizügigkeit werden uns - immer wieder - mit großem Ernst erklärt. Dieser Ernst wird durch staatliches Handeln selbst aber absolut konterkariert.

- es wird den Eintretenden ein 3/2-G-Ort mit deutlich reduziertem Infektionsrisiko zugesagt - dafür sind aber Bedingungen beim Einlass zu erfüllen. Der 2/3-G-Ort existiert aber nicht, weil die - auch vorherrschend genutzte - digitale Einlassvariante gar nicht kontrolliert wird. Viele Menschen blicken das gar nicht.
Daraus ergeben sich die Tatbestände: grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht gegenüber den Besuchern des Ortes, Täuschung, Gefährdung.


Gute Neuigkeiten:
„Die gründliche Gepäckkontrolle für Ihren Flug ist abgeschlossen, es wurde kein Sprengstoff dieser gemeinen Terroristen gefunden. Der perfekt ausgebildete Hund schlug in mehreren Durchgängen (!) nicht an.“ *

Grüße,
limpocat




*allerdings wurde ein toter Hund über die Koffer gezogen.
Dass er atmen muss, steht nirgendwo in den Vorschriften.
Have a nice trip.