Man sollte nichts allein aus steuerlichen Gründen tun

Der »Spontanausschaltfehler« war doch offenbar nicht groß und nervig genug, um das Ding während der regulären Abschreibungsdauer abzustoßen. Es wäre doch einfach möglich gewesen per Anlagenabgang und Buchverlust für einen adäquaten Austausch zu sorgen.

Nun ist aber der Fehler plötzlich groß genug, um das Teil nicht weiter zu nutzen oder gar Anlass für einen Systemwechsel – aber letztlich doch nur aus steuerlichen Gründen. Falsche Entscheidungsgrundlage, wie ich finde.