Das ist schon richtig. Du musst ein mängelfreies Werk abliefern. Aber...

...Rechtsberatung/-prüfung gehört zu den Aufgaben einer anderen Berufsgruppe.

Ansonsten ist der Auftraggeber in der Pflicht und nicht der Auftragnehmer. Wenn kein Auftrag erteilt wird, nachdem du auf Problemfelder hingewiesen hast, ist das nicht dein Problem. Du kannst doch einen Kunden nicht dazu verpflichten, seine Webseite DSVGO-kompatibel zu machen (auch wenn du sie damals erstellt hattest). Das erledigen dann schon andere... Oder auch nicht