• Ich habe für ein paar Kunden kleinere Wordpress-Seiten erstellt. nun kommen die Leute und würden gerne haben, dass ich "prüfe" ob Ihre

    Website der neuen DSGVO genüge tut... ich antworte allen höflich und nett, dass ich nur der kleine Grafiker bin und keine rechtssichere Aussagen betreffs deren Impressum/Datenschutzangaben/DSVGO treffen darf und kann. Sie mögen sich bitte an einen Anwalt wenden, der die rechtssicher anbietet.

    Wie geht Ihr hierbei vor? Was empfehlt Ihr Euren Kunden zu diesem Thema?
    Es sind keine Shop-Seiten, es werden keine Daten "gesammelt", eine Seite bietet ein Formular an, worin man sich mit Namen und Mail einträgt, um einen Newsletter via MailChimp zu erhalten.
    Eine gemeinnützige Asylnetzwerkseite hat ein Formular, worin man sich mit Namen, Adresse, Telefon zu einem Helferkreis eintragen kann.

    Das Userverhalten analysiere ich für alle Seiten mit Stetic, die meisten Seiten werden bei Domainfactory gehostet.

    So langsam macht dieses Internet keinen Spaß mehr...
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    Scheiß der Hund drauf.
    • Die Dienstleistung liegt aber schon in Deinem Aufgabenbereich.

      Ein Anwalt kann keine Checkboxen einbauen, keine Cookiebanner und keine Texte einstellen. Das ist schon Deine Aufgabe. Ich würd mich (schleunigst) einlesen, auf die wichtigsten Aufgaben und Anpassungen aufmerksam machen, vielleicht auch schon einen DSGVO-Generator-Text einsetzen und den Kunden raten, sich dies alles von einem Anwalt juristisch absegnen zu lassen (AVV nicht vergessen).

      Kleiner Tipp:
      Zumindest dies [amazon.de] sollte man schon gelesen haben.
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      Mach! [prism-break.org] Dich! [kuketz-blog.de] Frei! [privacy-handbuch.de] | No [posteo.de] iCloud! [nextcloud.com]
    • Auch der „kleine“ Grafiker kann haftbar gemacht werden, wenn er seine Kundschaft nicht darauf hinweist, aber das hast Du ja getan.

      Ich weise mittlerweile in der Auftragsbestätigung darauf hin, aber zusätzlich bekommen die
      Kunden von mir sichere Impressen und DSH, da ich mich hierzu schlau gemacht habe. Ist in
      der heutigen Zeit nicht verkehrt und eRecht24 bietet hier einen recht kostengünstigen Einstieg.
      Letztendlich würde ich aber mit dem Kunden vereinbaren (schriftlich), dass Du darauf hinge-
      wiesen hast.

      Und wer glaubt, dass sei alles nicht so wichtig, dem sei gesagt - mein Nachbar kam vor zwei
      Wochen zu mir, weil sein Freund abgemahnt wurde. Der 25.05. gilt nur fürs neue Gesetz.
      Hat man heute schon kein vernünftiges Impressum und DSH, dann kann man schon heute/
      gestern abgemahnt werden...versteht sich aber von selber, nicht wahr?

      Einen Kommentar über Sinn/Unsinn des Ganzen spare ich mir an dieser Stelle, denn wir
      kommen alle nicht dran vorbei. Also, besser sich vorher schlau machen, als hinterher
      im Regen stehen.
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      Beste Grüße von Krabat
    • Ich habe alle meine Kunden angeschrieben und darauf hingewiesen, dass es Handlungsbedarf gibt

      Ich habe auf die DSVGO verwiesen und ein paar Punkte aufgeführt, die ggfs. betroffen sein könnten. Viele Kunden haben daraufhin Aufträge zur Überarbeitung ihrer Seiten erteilt, andere sitzen das Thema wohl aus. Letztlich sind die Kunden in der Verantwortung - ich kann sie lediglich dahingehend informieren, dass es Handlungsbedarf gibt. Rechtssicherheit biete ich definitiv nicht, ich kann nur nach bestem Wissen arbeiten, aber ich bin kein Anwalt. Mehr kann ich dann auch nicht tun - wenn die Kunden nicht wollen, wollen sie nicht. Und wenn sie wollen, beschert mir das einen neuen Auftrag

      Seitentracking habe ich fast überall rausgeschmissen oder durch Piwik/Mamoto ersetzt. Stein hat mir zwar zugesichert, dass sie datenschutzrechtlich nicht angreifbar sind, aber einen ADV-Vertrag bieten sie auch nicht.

      Ansonsten musst du halt alles überprüfen, was Daten nach außen sendet (Webfonts, jQuery etc, Social Media Buttons...), du musst ggfs. ein SSL-Zertifikat zuweisen und die Datenschutzerklärung überarbeiten (mit oder ohne Generator) und diverse Disclaimer einbauen. Kostenlos ist dieser Service übrigens nicht.

      Dran vorbei kommst du ohnehin nicht
    • Ich habe den Überblick verloren, wieviele Webseiten in den letzten 20 Jahren unter meiner Verantwortung entstanden.

      Von den wildesten Selbst-Versuchen mit Cyberstudio, bis über Dreamweaver zu nun heute weitergereichten Auftragsarbeiten im fünf- bis sechsstelligen Auftragsvolumen.

      Letztendlich waren es immer Werkverträge, im seltensten Fall inclusive Wartung über die Zeit. Damit sind die Projekte für mich mit seinerzeitiger mängelfreier Abgabe abgeschlossen.

      Aus der Verantwortung geschäftlichen Handelns kann ich die Kunden leider nicht entlassen.
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      „Vielleicht gibt es schönere Zeiten, aber diese ist die unsere.“
      (Jean Paul Satre)