Mit dem "Ich bin ja kein Anwalt!" wäre ich nicht so sicher. Der Automechaniker kann sich ja auch schlecht damit rausreden, wenn

der reparierte Wagen nicht strassentauglich ist. Da genügt ganz sicher auch kein Hinweis auf "Ich kenne mich mit der Strassenverkehrsordnung nicht aus!". Sorry, will keinem Angst machen.