Du blendest den öffentlichen Raum ...

... in Deinen Überlegungen ebenso aus, wie die zahlreichen anderen Argumente, die hier schon genannt wurden.
Auf Deutschland bezogen fordert hier niemand eine Ausweitung bestehenden Rechts, sondern keine Einschränkung des Status Quo.

Du schreibst aber so, als wäre es bereits so. Bei temporären Werken wie bsw. der Reichstag-Verhüllung greift das Verwertungsrecht ja bereits, aber das sind nur temporäre Eingriffe in den öffentlichen Raum. Es wäre absurd, nur weil etwas dauerhaft aus Stein gebaut ist, den öffentlichen Raum in seiner Nutzung über Jahrzehnte einschränken würde, dafür gibt es zum Glück private Grundstücke, auf denen entsprechende Einschränkungen zu Recht greifen.