Selbst das Markenrecht unterscheidet, ob …

… markenmäßige Verwendung vorliegt oder nicht. Und wie ich finde, aus gutem Grund. Markenschutz ist eben kein komplettes Abbildungsverbot von durch Markeneintragung geschützten Dingen.

Und Urheberschutz ist eben kein komplettes Nutzungsverbot für andere.
Werkschaffende lassen sich i.d.R. ihr Werk vergüten und darüber hinaus noch die Nutzung vergüten. Doch nur weil ein Werk irgendwo auftaucht, ist nicht automatisch eine Nutzung vorhanden.

Da darf man gerne auch den Vergleich ziehen zwischen Recht am eigenen Bild bei Menschen und Menschenmengen, ist kein schlechter Ansatz wie ich finde.