Du verkennst m.E., …

… wie schnell etwas als kommerziell eingestuft werden kann, was es tatsächlich nicht ist. (Bisl Werbung auf 'nem privaten Blog kann da schon ausreichen.)

Zudem werden auch kommerzielle Projekte teilweise praktisch unmöglich gemacht.

Ein Buch über die Heimatstadt mit entsprechender Bebilderung? Ein Reiseführer mit den schönsten Einkaufsstraßen im Schwarzwald?
Ich glaube, Du unterschätzt allein schon den Aufwand, überhaupt erstmal ausfindig zu machen, welcher Architekt welches Haus gemacht, allein das kann schon in keinem Verhältnis mehr von Nutzen zu Aufwand bestehen. Dann die Freigaben einholen, ggf. noch Lizenzen oben drauf. Und all das für freie Ansichten aus dem öffentlichen Raum heraus?

Ich bin selber Urheber. Das legitime Recht, die eigenen Werke zu schützen, darf m.E. nicht darin ausarten, anderen ihre Einkommensmöglichkeiten so massiv einzuschränken, obwohl das eigene Werk nur als schmückendes Beiwerk darin vorkommt.

Um bei den Büchern zu bleiben: Wenn von 120 Seiten 30 bebildert sind und davon ein Bild die sonnige Frühlingsstimmung eines belebten Marktplatzes einfängt, dann ist keines von fünf Gebäuden im Hintergrund auch nur ansatzweise relevant für kommerziellen Erfolg oder Misserfolg.
Wer in solchen Fällen von Nutzung (mit entsprechenden Nutzungsrechten) sprechen möchte, den kann ich persönlich nicht ernst nehmen. Ich finde, mit solchen Positionen stellt man sich in eine Reihe mit den so verhassten Abmahnwälten, die bewusst die Intention mancher Gesetze zum Gegenteil verdrehen.