• Das wäre es allerdings.

        Private Veröffentlichung soll zwar erlaubt bleiben, aber was, wenn ein Bild über einen Dienst veröffentlicht wird, der in seinen AGB die kommerzielle Nutzung erlaubt? Dann gibt es in Deutschland sofort wieder die beliebten Abmahnanwälte...
      • Häh?

        Durch die aktuelle Rechtslage in Deutschland existiert hier ja gerade die Panaoramafreiheit (durchaus mit Grenzen). Sollte Dir als Jurist doch klar sein.

        Den Wunsch, diesen Zustand weiterhin zu erhalten, kann man wohl kaum als Aushöhlung bezeichnen.
      • Du verkennst m.E., …

        … wie schnell etwas als kommerziell eingestuft werden kann, was es tatsächlich nicht ist. (Bisl Werbung auf 'nem privaten Blog kann da schon ausreichen.)

        Zudem werden auch kommerzielle Projekte teilweise praktisch unmöglich gemacht.

        Ein Buch über die Heimatstadt mit entsprechender Bebilderung? Ein Reiseführer mit den schönsten Einkaufsstraßen im Schwarzwald?
        Ich glaube, Du unterschätzt allein schon den Aufwand, überhaupt erstmal ausfindig zu machen, welcher Architekt welches Haus gemacht, allein das kann schon in keinem Verhältnis mehr von Nutzen zu Aufwand bestehen. Dann die Freigaben einholen, ggf. noch Lizenzen oben drauf. Und all das für freie Ansichten aus dem öffentlichen Raum heraus?

        Ich bin selber Urheber. Das legitime Recht, die eigenen Werke zu schützen, darf m.E. nicht darin ausarten, anderen ihre Einkommensmöglichkeiten so massiv einzuschränken, obwohl das eigene Werk nur als schmückendes Beiwerk darin vorkommt.

        Um bei den Büchern zu bleiben: Wenn von 120 Seiten 30 bebildert sind und davon ein Bild die sonnige Frühlingsstimmung eines belebten Marktplatzes einfängt, dann ist keines von fünf Gebäuden im Hintergrund auch nur ansatzweise relevant für kommerziellen Erfolg oder Misserfolg.
        Wer in solchen Fällen von Nutzung (mit entsprechenden Nutzungsrechten) sprechen möchte, den kann ich persönlich nicht ernst nehmen. Ich finde, mit solchen Positionen stellt man sich in eine Reihe mit den so verhassten Abmahnwälten, die bewusst die Intention mancher Gesetze zum Gegenteil verdrehen.
          • Selbst das Markenrecht unterscheidet, ob …

            … markenmäßige Verwendung vorliegt oder nicht. Und wie ich finde, aus gutem Grund. Markenschutz ist eben kein komplettes Abbildungsverbot von durch Markeneintragung geschützten Dingen.

            Und Urheberschutz ist eben kein komplettes Nutzungsverbot für andere.
            Werkschaffende lassen sich i.d.R. ihr Werk vergüten und darüber hinaus noch die Nutzung vergüten. Doch nur weil ein Werk irgendwo auftaucht, ist nicht automatisch eine Nutzung vorhanden.

            Da darf man gerne auch den Vergleich ziehen zwischen Recht am eigenen Bild bei Menschen und Menschenmengen, ist kein schlechter Ansatz wie ich finde.
          • Vor einiger Zeit hat hier ein lieber Mensch

            einige seiner Fotos geteilt. Es waren Bilder aus Hamburg. Wenn z. B. da auch das Chile-Haus mit dabei war, dann gibt es ein Problem. Denn der Architekt ist noch keine 70 Jahre tot.

            Da hier auf der Website auch Werbung geschaltet wird (und das ist gut so...) könnte u. U. eine kommerzielle Nutzung nicht ausgeschlossen werden.

            Zukünftig wird es dann solche Beiträge eben nicht mehr geben.

            Willst du das wirklich?
          • Wenn mir ein Architekt mein Sichtfeld...

            ...mit seiner Interpretation von Schönheit verstellt, muss ich nicht auch noch für den Scheiss, den er da produziert, Urheberrechtsabgaben zahlen müssen. Ich bin auch nicht gefragt worden, als der sein "Kunstwerk" in die Landschaft gestellt hat.

            Abgesehen davon geht es wohl kaum um die Rechte von Architekten, sondern um die von abmahngeilen Anwälten
              • Oh doch

                Frag mal einen Augenarzt, Neurologen oder Psychiater. Würde ich das, was ich sehe als nicht von MIR gesehen wahrnehmen, hätte ich ein behandlungsbedürftiges Problem.

                Die Idee, dass das etwas was ich sehe, nicht mein Bild der Welt ist, ist mir jedenfalls fremd. Rechtsanwälte mögen das anders sehen. Wobei ich mich frage, wem diese Sicht der Dinge dann gehört.
                • Dass es Deine Sicht (der Dinge) ist, habe ich nicht bestritten. Ich habe nur in Abrede gestellt, dass das Feld, dass Du siehst, ...

                  ... Dir gehört. - Mal andersherum: Wenn ein Abbild eines Ausschnitts der Welt als Modelleisenbahnausstellung irgendwo gezeigt wird, stört sich niemand ernsthaft daran, dass das Betrachten und Bestaunen dieser en miniature geschaffenen Welt entgeltpflichtig ist. Und niemand stört sich ernsthaft daran, dass in Gemäldeausstellungen meistens das Anfertigen privater Fotos verboten ist. Nur weil ein Baumeister/Architekt notgedrungen sein Werk nicht hinter verschlossenen Türen an die Wand oder sonst ausstellen kann, soll er in seinem Recht beschränkt sein, die Erstellung und kommerzielle Verwendung von Bildern seines Werks nicht unterbinden zu dürfen? Wo ist da die Logik?
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                  #ehrenamt #macht #freizeit #sinnvoll
                  • Du blendest den öffentlichen Raum ...

                    ... in Deinen Überlegungen ebenso aus, wie die zahlreichen anderen Argumente, die hier schon genannt wurden.
                    Auf Deutschland bezogen fordert hier niemand eine Ausweitung bestehenden Rechts, sondern keine Einschränkung des Status Quo.

                    Du schreibst aber so, als wäre es bereits so. Bei temporären Werken wie bsw. der Reichstag-Verhüllung greift das Verwertungsrecht ja bereits, aber das sind nur temporäre Eingriffe in den öffentlichen Raum. Es wäre absurd, nur weil etwas dauerhaft aus Stein gebaut ist, den öffentlichen Raum in seiner Nutzung über Jahrzehnte einschränken würde, dafür gibt es zum Glück private Grundstücke, auf denen entsprechende Einschränkungen zu Recht greifen.
                    • Andersrum wird auch noch ein Schuh draus ...

                      Christo hat Millionen aus der Reichstagsverhüllung geschlagen, und Ruhm ebenso.
                      Er hat ein öffentliches Gebäude, daß ich als Steuerzahler mit finanziere, "zweckentfremdet" und auch noch abgebildet. Ohne Vorteil für den Steuerzahler, zum eigenen Gewinn.

                      Ebenso kann ein Architekt nicht einfach irgendwas bauen, er muß sich zum Wohle der Allgemeinheit an kommunale Satzungen und Bebauungspläne halten.
    • Cool! Ich hätte dazu noch einen viel besseren Vorschlag - vor allem für Griechenland!

      Ich würde gleich noch einen Schritt weitergehen, findet bei den EU Abgeordneten sicher rege Zustimmung:

      Alle Fotos von Staatsgebieten (z.B. Wälder, Seen, Flüsse, Küstenlinien, Wahrzeichen, Innenstädte und Einkaufsstraßen, Satellitenaufnahmen), die außerhalb des Staatsgebietes zugängig gemacht werden, müssen künftig pro Foto und Domain, € 1,- an den Staat entrichtet werden, in dem das Foto gemacht wurde.