Dass es Deine Sicht (der Dinge) ist, habe ich nicht bestritten. Ich habe nur in Abrede gestellt, dass das Feld, dass Du siehst, ...

... Dir gehört. - Mal andersherum: Wenn ein Abbild eines Ausschnitts der Welt als Modelleisenbahnausstellung irgendwo gezeigt wird, stört sich niemand ernsthaft daran, dass das Betrachten und Bestaunen dieser en miniature geschaffenen Welt entgeltpflichtig ist. Und niemand stört sich ernsthaft daran, dass in Gemäldeausstellungen meistens das Anfertigen privater Fotos verboten ist. Nur weil ein Baumeister/Architekt notgedrungen sein Werk nicht hinter verschlossenen Türen an die Wand oder sonst ausstellen kann, soll er in seinem Recht beschränkt sein, die Erstellung und kommerzielle Verwendung von Bildern seines Werks nicht unterbinden zu dürfen? Wo ist da die Logik?
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