ob ich das durchsetzen kann wird sich zeigen
Im Moment geht es erstmal nur um ein Angebot. Die Unterscheidung zwischen Entwurfsvergütung und Nutzungsrechten ist schon deshalb logisch und dringend nötig, um bei »Nichtgefallen« aller Entwürfe etwas verbindliches fordern zu können.
Natürlich nehme ich den AGD-Vertrag nur als grobe Richtschnur mit meinen eigenen Stundensätzen.
Natürlich nehme ich den AGD-Vertrag nur als grobe Richtschnur mit meinen eigenen Stundensätzen.