• Honorar-Berechnungs-Formel-Frage an die Grafiker und/oder Selbständigen

    Aus gegebenem Anlass (Anfrage einer deutschlandweit, vielleicht sogar europaweit tätigen Firma) versuche ich grade mir eine Excel-Tabelle zur Honorar-Berechnung zu bauen. Grundlage ist ein alter »Tarifvertrag Design-Leistungen« des AGD. Die Stundensätze haben sich natürlich geändert, aber die Formeln dürften die selben geblieben sein.

    Jetzt stehe ich auf dem Schlauch was die Addition der einzelnen Posten Entwurfsvergütung, Nutzungswert, zeitliche Nutzung und inhaltliche Nutzung betrifft.
    Der AGD arbeitet mit »Nutzungsfaktoren« (NF) was soweit logisch ist, was ich allerdings nicht verstehe: bezieht sich der Nutzungsfaktor IMMER auf die Entwurfsvergütung, oder aufbauend auf den jeweils vorherigen Wert?

    Also:
    Entwurfsvergütung A
    + A*NF
    + A*NF
    + A*NF
    = Gesamthonorar

    oder

    Entwurfsvergütung A
    + A*NF (=B)
    + B*NF (=C)
    + C*NF
    = Gesamthonorar

    Je nach Berechnung kommen natürlich völlig unterschiedliche Summen raus.
      • Danke n/t

      • Es ist keine Frage des »noch«, sondern des begründeten »selbstverständlich«.

        Selbstverständlich ist der AGD Tarifvertrag die Grundlage jeder Kalkulation.
        Und selbstverständlich wird diese dann auch genau so in Rechnung gestellt.

        Ich muss nichts »durchsetzen«, wenn Leistung und Aufwand kongruent sind.
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        „Vielleicht gibt es schönere Zeiten, aber diese ist die unsere.“
        (Jean Paul Satre)
      • Der AGD Tarifvertrag war immer schon unrealistisch...

        ... gedacht für ausgebildete Fachkräfte dessen Vorstellungen schon vor 25 Jahren keiner mehr bezahlen wollte. Benutzt von Hinz und Kunz um ein völlig falsches Bild zu produzieren.
      • Hat man das nicht ohnehin seit jeher so zurecht geschoben, dass es für die eigene Kundschaft passt?

        Ich finde den Ansatz als Grundlage nach wie vor nicht verkehrt, und sei es nur als interne Kalkulationsgrundlage. Aber ich hatte auch vor gut 20 Jahren schon Kunden, die eine sichtbare Aufschlüsselung merkwürdig fanden im Sinne von »das hat also nur soundsoviel Arbeitszeit gekostet und da soll noch ein Nachschlag drauf?«

        Mit Zeit lernt man, wo welche Aufschlüsselung sinnvoll ist und wo nicht. Ich habe es irgendwann dran gegeben, weil es bei meiner Kundenstruktur schnurz war, ob ich da beispielsweise zeitlich Beschränkungen vornehme oder nicht. Ein »Dauerläufer« wird halt etwas anders kalkuliert und über Mehrwert verkauft. 'ne Broschüre, so sie überhaupt noch ein adäquates Mittel sind, altert ohnehin im Laufe der Zeit und muss beim nächsten Mal sowie so aktualisiert werden. Was soll ich da im Vorfeld großartig Zeit aufwenden, ob dem Ding nun zwei oder vier Jahre Nutzungszeit zugestanden werden soll.
      • ob ich das durchsetzen kann wird sich zeigen

        Im Moment geht es erstmal nur um ein Angebot. Die Unterscheidung zwischen Entwurfsvergütung und Nutzungsrechten ist schon deshalb logisch und dringend nötig, um bei »Nichtgefallen« aller Entwürfe etwas verbindliches fordern zu können.

        Natürlich nehme ich den AGD-Vertrag nur als grobe Richtschnur mit meinen eigenen Stundensätzen.