Selbst bei »elektronischer Verwertung« gibt es keinen Grund zur Dramatisierung

Natürlich ist gerade das ein dieser Tage gern genommenes Beispiel, um Klicks und Resonanz zu erzeugen. Nur letztlich führen auch diese ganzen Artikelchen am Ende, wie Du schon sagst, aus, dass eine Kartenannahme kein Problem darstellt und man erst, zumindest potenziell, bei Übernahme in die digitale Kartei DSGVO-Relevanz entsteht und man sich möglichst absichern sollte.

All das greift ja vor allem wettbewerbsrechtlich, von daher ist die Gefahr doch äußerst gering, dass daraus auch in einer ggf. zukünftigen Rechtsprechung ein Drama wird. Was passiert denn im Alltag, wenn im Geschäftsleben Visitenkarten ausgetauscht werden? Eine Karte wird doch gerade zu dem Zweck übergeben, damit jemand Kontakt auf den angegebenen Kontaktwegen aufnehmen kann. In Zeiten, in denen selbst Steuererklärungen verpflichtend auf elektronischem Weg einzureichen sind, kann man doch niemand erzählen, dass jemand, der seine Visitenkarte weitergibt, nicht davon ausgeht, dass die Daten elektronisch weiterverarbeitet werden (so die Karte nicht einfach weggeworfen wird). Das ist doch klar konkludentes Handeln im Rahmen von üblichen Marktverhaltensregeln.

Weshalb da eine mündliche Übereinkunft à la »Vielen Dank, ich nehme Sie gerne in unsere Interessentendatenbank mit auf« oder »Ich werde Ihnen nach der Messe die Infos mailen« plötzlich nicht mehr ausreichen soll, wie so viele andere Dinge, die man nach wie vor nebenbei mündlich regelt, ohne dass man auch als Unternehmer in Grund und Boden geklagt wird, erschließt sich mir nicht. Man muss doch nicht jeder Panik nachrennen, nur um ja auch mit erfasst zu werden.