Jetzt hat die DENIC sich geäußert: Daten zum Domaininhaber werden in der whois-Ausgabe in Zukunft nicht mehr angezeigt.

Es ist wie gemutmaßt, nur noch gegen Nachweis eines berechtigten Interesses …

https://www.denic.de/aktuelles/pressemitteilungen/artikel/denic-setzt-zum-25-mai-2018-umfangreiche-aenderungen-an-whois-abfrage-fuer-de-domains-in-kraft/
Über die öffentliche Domainabfrage unmittelbar ausgegeben werden neben dem Domainstatus – registriert/nicht registriert – ab dem 25. Mai 2018 ausschließlich die technischen Daten sowie die E-Mail-Adressen für die beiden spezifizierten Kontaktanliegen (General Request und Abuse). Die bisher hier genutzten Kontaktinformationen zum technischen und Zonenverantwortlichen (Tech-C, Zone-C) sowie zum administrativen Ansprechpartner (Admin-C) werden dagegen in Zukunft nicht mehr erfasst und somit auch nicht mehr ausgegeben.


DENIC wird, entsprechend seiner gesetzlichen Pflichten, Behörden im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit – etwa im Bereich der Strafverfolgung, Gefahrenabwehr oder Pfändungsverfügung – Auskünfte zum Domaininhaber erteilen. Ebenfalls – auf Basis von Einzelfallprüfungen – herausgeben wird DENIC die Inhaberdaten, gegen Nachweis eines berechtigten Interesses, an Inhaber eines Namens- oder Kennzeichenrechts, das durch die Domain möglicherweise verletzt wird, oder an Anspruchsteller, die im Besitz eines vollstreckbaren Titels sind und die zivilrechtliche Pfändung der domainvertraglichen Ansprüche des Domaininhabers beabsichtigen. In allen übrigen Fällen erteilt DENIC grundsätzlich keine Auskünfte zum Domaininhaber.

Bei der Bewertung des berechtigten Interesses von Auskunftsgesuchen und der anschließenden Herausgabe der einschlägigen Daten kommen automatisierte und nicht-automatisierte Prozesse zum Einsatz.

Mit Inkrafttreten der neuen Registrierungsbedingungen zum 25. Mai 2018 werden die geänderten Regelwerke (DENIC-Domainbedingungen und DENIC-Domainrichtlinien) auf den DENIC-Webseiten veröffentlicht.