Naja, der Hinweis darauf, …

… für andere ein Sicherheitsrisiko zu sein, ist nicht unbedingt nur sachlich.

Stell Dir einfach ein Überholmanöver auf der Autobahn vor und zwar im Bereich ohne Limitierung auf 130 km/h. Wenn Du Dich da ganz nach Vorschrift mit Beobachtung des nachfolgenden Verkehrs, Innenspiegel, Seitenspiegel, Schulterblick befasst, dann kann ganz leicht und einfach ein Schild übersehen werden. Das sieht der Gesetzgeber offenbar ganz genau so, denn die Schilderwiederholung ist ein deutlicher Hinweis darauf, das ein Schild alleine eben zu leicht übersehen werden kann – trotz aufmerksamer Fahrweise.

Den Wunsch nach zusätzlicher Information dahingehend auszulegen, dass jemand zu unaufmerksam für den Straßenverkehr sei, ist schon eine recht eigentümliche Auslegung, der man sich nicht anschließen muss.