Ich finde die Entscheidung vom Grunde nach richtig... pervers ist nur, dass es eigentlich die Falschen trifft

nämlich den Nutzer und nicht den eigentlichen "Täter": Facebook.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Und nur weil bestimmte Funktionen technisch möglich sind, müssen sie rechtlich nicht immer unbedenklich sein. Das "Teilen" eines Beitrags ist per se kein Verstoß und rechtlich unbedenklich. Das Problem ist in dem Fall eher was Facebook draus "macht": Eine Preview des Artikels mit einem Bild.

Sowohl Text als auch Bild sind häufig urheberrechtlich geschützt, dh. das Teilen eine Handlung, die eine entsprechende Erlaubnis bedarf. Bei Text Snippets hilft das Zitatrecht, bei Bildern wird es schwieriger.

Natürlich war es dem Urheber des Bildes in dem Fall leichter die Nutzerin abzumahnen als Facebook. Das Urteil wird aber so wohl durchaus folgen haben. Früher konnte man bei Facebook durchaus auswählen, ob und welches Vorschaubild erscheint. In letzter Zeit ging das nicht mehr. Das wird sicher bald wieder kommen. (Ähnlich wie Xing nach Impressums-Abmahnungen gegenüber Xing-Nutzern nachgebessert hat.)