Ein Abmahnung macht keine Abmahnwelle! Dafür fehlt die eindeutige Rechtslage!

Es gibt zur Urheberrechtsverletzung via Share-Button noch keine Rechtsprechung. Der Kollege betreibt sehr erfolgreich das Spiel mit der Angst denn das zitierte Urteil ist erstmal nur eine Grundsatzentscheidung, dass durch das Sharen von Beiträgen ein Nutzungsrecht eingeräumt wird.

Daraus lässt sich sicher die Konstellation der Abmahnung stricken, gerade wenn nicht nur eine Vorschau, sondern das gesamte Bild auf Facebook gezeigt wird.

Insoweit: Kirche im Dorf lassen und weitermachen!