Ja, ist er.

» Ich würde da nichts selbst unternehmen, denn das Risiko, dass man als
» juristischer Laie etwas falsch macht was den eigenen Ansprüchen schadet
» ist durchaus gegeben. Hat sich denn die Galeristin zu den Fotos geäussert
» bzw. weiss sie wie diese Fotos entstanden sind, evtl. mit ihrem
» Einverständnis?

Das klären wir gerade. Die Fotos sind wohl mit ihrem/unserem Einverständnis entstanden, aber im Hinblick auf den geplanten Zeitungsartikel. Dass der Fotograf die Bilder ohne Rückfrage einfach weiter anbieten darf, kommt mir sehr komisch vor.

» Eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht kostet
» nicht die Welt und ist meistens sogar kostenlos. Falls dir VG Bild-Kunst
» nicht weiterhilft kann ich dir die Adresse von zwei Anwälten geben.

Danke, kann sein, dass ich irgendwann nochmal bei dir anfrage.

a.