• Frage zu Stock-Fotos

    Ich habe mitgekriegt, dass auf der gettyimages-Seite Fotos von einer meiner Installationen angeboten werden, die ich 2017 in einer Berliner Galerie ausgestellt hatte. Ich habe eine Ahnung, wie die Fotos entstanden sind. Eine Besucherin hatte als Reaktion auf die Installation randaliert, die Galeristin angegriffen und verletzt, und schon kamen Reporter einer Boulevardzeitung, haben Fotos gemacht und wollten einen Artikel zu dem Vorgang veröffentlichen, der dann aber nicht erschienen ist.

    Bei den Bildern ist angegeben: "nur für redaktionelle Benutzung".
    Weitere Angaben:
    Berlin [Datum] [Titel der Installation]. Gesehen [Name und Adresse der Galerie] (Photo by [Name des Fotografen/Name des Verlags] bild via Getty Images)
    Eckige Klammern: von mir ersetzt.

    Die Fotos werden angeboten: "Standard editorial rights - small, medium, large" Large kostet eins 475,00 Euro. Dann steht da noch: "Restrictions: Contact your local office for all commercial or promotional uses.(GERMANY OUT)"

    Was meint ihr dazu?

    a.
    • Das kommt drauf an

      Servus

      Sind deine Werke über VG Bild/Kunst oder über eine sonstige Institution geschützt ?

      Grüße
      Stefan
        • Folgendes

          Servus Apfelsaft

          da der Fotograf die Einwilligung der Galerie hatte, geht das durchaus in Ordnung.
          Allerdings müsste der “Veröffentlicher“ nicht nur das Bild bei Getty Images bezahlen. Sondern zusätzlich die Künstlerrechte bei der VG Bild/Kunst entrichten.
          Was aber im stressigen Redaktionsalltag gerne mal „vernachlässigt“ wird .

          Grüße
          Stefan
    • Der Fotograf ist dort angeführt?

      Ich würde da nichts selbst unternehmen, denn das Risiko, dass man als juristischer Laie etwas falsch macht was den eigenen Ansprüchen schadet ist durchaus gegeben. Hat sich denn die Galeristin zu den Fotos geäussert bzw. weiss sie wie diese Fotos entstanden sind, evtl. mit ihrem Einverständnis?

      Eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht kostet nicht die Welt und ist meistens sogar kostenlos. Falls dir VG Bild-Kunst nicht weiterhilft kann ich dir die Adresse von zwei Anwälten geben.
      • Ja, ist er.

        » Ich würde da nichts selbst unternehmen, denn das Risiko, dass man als
        » juristischer Laie etwas falsch macht was den eigenen Ansprüchen schadet
        » ist durchaus gegeben. Hat sich denn die Galeristin zu den Fotos geäussert
        » bzw. weiss sie wie diese Fotos entstanden sind, evtl. mit ihrem
        » Einverständnis?

        Das klären wir gerade. Die Fotos sind wohl mit ihrem/unserem Einverständnis entstanden, aber im Hinblick auf den geplanten Zeitungsartikel. Dass der Fotograf die Bilder ohne Rückfrage einfach weiter anbieten darf, kommt mir sehr komisch vor.

        » Eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht kostet
        » nicht die Welt und ist meistens sogar kostenlos. Falls dir VG Bild-Kunst
        » nicht weiterhilft kann ich dir die Adresse von zwei Anwälten geben.

        Danke, kann sein, dass ich irgendwann nochmal bei dir anfrage.

        a.
        • Ja, ist er.


          » Das klären wir gerade. Die Fotos sind wohl mit ihrem/unserem
          » Einverständnis entstanden, aber im Hinblick auf den geplanten
          » Zeitungsartikel. Dass der Fotograf die Bilder ohne Rückfrage einfach
          » weiter anbieten darf, kommt mir sehr komisch vor.

          allerdings, vor allem die kommerzielle Verwertung unter dem Deckmantel der Presseveröffentlichung geht garantiert so nicht.

          » Danke, kann sein, dass ich irgendwann nochmal bei dir anfrage.

          ja, gerne. Sind beides Justitiare von renommierten Fotografenverbänden