Der Fotograf ist dort angeführt?

Ich würde da nichts selbst unternehmen, denn das Risiko, dass man als juristischer Laie etwas falsch macht was den eigenen Ansprüchen schadet ist durchaus gegeben. Hat sich denn die Galeristin zu den Fotos geäussert bzw. weiss sie wie diese Fotos entstanden sind, evtl. mit ihrem Einverständnis?

Eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht kostet nicht die Welt und ist meistens sogar kostenlos. Falls dir VG Bild-Kunst nicht weiterhilft kann ich dir die Adresse von zwei Anwälten geben.