Hier was zum Nachlesen...
... wenn die Personen erkennbar nur Beiwerk(!) sind und der Messeveranstalter keine gegenteiligen(!) Regeln aufstellt, ist gegen Fotos des Standes(!) nichts zu sagen, auch wenn da eben zufällig(!) irgendwelche Personen zu erkennen sind.
https://www.medienrecht-urheberrecht.de/abmahnung-bild-oder-text/158-recht-am-eigenen-bild-personenfoto.html
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