Wobei gerade die Aufbewahrungspflicht der Aushändigung analoger Röntgenbilder …

… entgegensteht. Schließlich gelten diese Fristen für die Ärzte, nicht für den Patienten. Ich kann mich noch an die Engelszungen meinerseits und das vom Arzt mehrfach eingeforderte Versprechen, die Bilder ja zurückzubringen (mit eben dem Hinweis auf seine Pflichten), erinnern, die vor ein paar Jahren noch notwendig waren, um das Bild überhaupt ausgehändigt zu bekommen.

Glücklicherweise erledigt sich das durch die Entwicklung größtenteils von selbst, die digitalen Varianten sind ja in den meisten Fällen mittlerweile üblich.