P.S Röntgenbilder

Aufzeichnungen über Röntgenbehandlungen sind 30 Jahre lang nach der letzten Behandlung aufzubewahren.

Röntgenbilder und obligatorische Aufzeichnungen über Röntgenuntersuchungen sind grundsätzlich 10 Jahre lang nach der letzten Untersuchung aufzubewahren.

Bei minderjährigen Patienten besteht die Aufbewahrungspflicht bis zu deren 28. Geburtstag.

Sonstige Unterlagen aus der Patientenakte sind für 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung/Untersuchung aufzubewahren.

Die BG verlangt meist einen Nachweis, das z. B. dein Rückenleiden nicht schon angeboren war. (kein Witz, ist Tatsache)

Deshalb meinen Empfehlung:
verlange IMMER deine Röntgenbilder vom Radiologe und versuche die - wenn nötig - mit eine Digitalkamera zu Digitalisieren.

Röntgen-CD´s können mit einem DICOM-Viewer (für MAC) angeschaut werden.
CD´s halten aber auch nicht ewig. Deshalb regelmäßig umkopieren.

https://www.radiologen-konstanz.de/patienten/roentgenbilder-auf-der-patienten-cd-ansehen/
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Um den Menschen eine Freude zu bereiten, deren Hobby es ist, immer und überall nach Schreib- und Formulierungsfehlern zu suchen, habe ich auch diesmal einige in meine Texte eingebaut.