Leider sachlich falsch...

» Und wenn du kein anderes Zahlungsziel im Vertrag genannt hast, müssen sich
» beide, also der Käufer und du, ans Gesetz = 30 Tage halten.


Laut §434 BG ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, der Kaufpreis sofort fällig.

Zahlt der Käufer nicht sofort und auch nach Mahnung nicht in der darin angegebenen Frist, ist er in Verzug und es kann dann sofort ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden. Auch wenn der Kauf noch keine 30 Tage zurückliegt.

Mahnt der Verkäufer nicht, ist der Käufer nach 30 Tagen automatisch in Verzug und es kann dann am 31. Tag ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden. (§286 BGB Abs. 3)