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Mix-Ansicht
§ 434 BGB behandelt den Sachmangel n/t
eBayer kauft und will nicht zahlen. Was kann ich machen
– Der irre Flick
(Tech & Media)
25.03.2015
Evtl hilft das hier weiter
– matt
25.03.2015
Dagegen spricht, dass ich es nicht einsehe 10 Tage auf Geld zu warten. ;-)
– Der irre Flick
25.03.2015
das ist der Preis, den man zahlt wenn man via Ebay schnell und viel haben will. Geht leider manchmal schief.
– mak
25.03.2015
Findest du 290 Euro für ein iPhone 5S viel? Ich eher nicht so. Wenn ich mir etwas nicht leisten kann, kauf ich es nicht. n/t
– Der irre Flick
25.03.2015
warum hast du es nicht hier angeboten? Wäre sicher stressfrei gelaufen. n/t
– mak
25.03.2015
War mir nicht bewusst, dass man das hier auch "darf". Ich bin nicht so oft hier im Forum
– Der irre Flick
25.03.2015
Sicher darf man das hier ...
– Tempo
25.03.2015
Du kannst einen nichtbezahlten Artikel melden. Ob sich dann aber viel tut, kann man bezweiflen. n/t
– MacRabbit
25.03.2015
Käufer hat sich mittlerweile gemeldet und Transaktion storniert :)
– Der irre Flick
25.03.2015
Das BGB setzt eine Frist von 30 Tagen. Da der Vertrag nur zwischen dir und dem Käufer besteht, interessieren irgendwelche ebay-Regeln nicht.
– bertel
25.03.2015
Danke. War mir nicht bekannt. Beim nächsten Mal weiß ich's. n/t
– Der irre Flick
25.03.2015
Leider sachlich falsch...
– heikow
25.03.2015
nö, das stimmt schon so.
– bertel
25.03.2015
§ 434 BGB behandelt den Sachmangel n/t
– pulmonalarterie
25.03.2015
da hat er sich nur vertippt … 434 statt 433. n/t
– bertel
25.03.2015
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