Grundsatzurteil von 2006 geht von zwei Klicks aus
Es gibt ein Grundsatzurteil von 2006(!), dass zwei Klicks durchaus ausreichend sein können, um der Impressum-Pflicht nachzukommen. Muss halt nur naheliegend sein, dass es an der Stelle zu finden ist.
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=37635&pos=0&anz=1
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=37635&pos=0&anz=1