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Mix-Ansicht
Ja. Wichtig ist die erste Erreichbarkeit. Du darfst es auch in einem pdf auf die Seite stellen. n/t
Impressum und Datenschutzerklärung auf Websites: Frage dazu innendrinnen
– mo
(Tech & Media)
18.02.2020
Ja. Wichtig ist die erste Erreichbarkeit. Du darfst es auch in einem pdf auf die Seite stellen. n/t
– bertel
18.02.2020
Ich danke Dir und bin froh :-) n/t
– mo
18.02.2020
Das stimmt so nicht ganz, der Text muss kopierbar sein. n/t
– HP
19.02.2020
Das ist er in einem pdf normalerweise. Bilder sind aus verschiedenen Gründen nicht zulässig. n/t
– bertel
19.02.2020
das sind wünsche mein lieber. du hast keine vorstellung davon, was kunden alles machen, nur damit es am ende ein pdf. ist. n/t
– HP
19.02.2020
Von mo weiß ich, dass er sich von solcherlei pdfs fernhält ;-) n/t
– bertel
19.02.2020
Aber so richtig weit fern! :-) n/t
– mo
19.02.2020
Beides muß mit einem Klick von jeder Seite aus zu erreichen sein. Auch von Unterseiten. n/t
– <gelöscht>
19.02.2020
Grundsatzurteil von 2006 geht von zwei Klicks aus
– sven
19.02.2020
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