Ich denke, daß die unbedingte Vertraulichkeit zwischen Arzt und Patient zu den originären Anforderungen an einen Arzt gehört

https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2Fges%2FMBO%2Fcont%2FMBO%2Ehtm

(Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte
- MBO-Ä 1997 -1
in der Fassung der Beschlüsse des 118. Deutschen Ärztetages 2015 in Frankfurt am Main

(...) Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren.


Wobei man vielleicht sophistisch argumentieren kann, daß der Arzt nur das Bewahren kann, was er hat, wenn es auf dem Weg zu ihm schon durch zig Hände geht, kann er das rein faktisch gar nicht sicherstellen.

Daher auch meine Unterscheidung zwischen "Ich schlage etwas Unsicheres vor" und "der Arzt schlägt etwas Unsicheres vor".

Lohnt sich aber nicht darüber zu diskutieren, ich habe es bei mir ausgedruckt und ihm physikalisch zur Verfügung gestellt.

PS: was mich jetzt beim Tippen im Nachhinein ärgert ist, daß ich nicht auch einen USB Stick mit den Unterlagen mitgenommen habe. Ich möchte wetten, daß die den ohne weiteres Nachdenken in den Praxisrechner gestöpselt hätten ...