»Interesse an zahlungspflichtigen Produkten setzen ein Mindestmaß an Aufmerksamkeit voraus« …
… und diese Aufmerksamkeit sollte sich mittlerweile sogar im Kaufverhalten Internet herumgesprochen haben.
Das hat nichts mit von Dir angesprochenen Rechtsbelehrungen zu tun.
Das hat nichts mit von Dir angesprochenen Rechtsbelehrungen zu tun.