Abschreibung von Computerhardware...neue Regelungen...

Bundesfinanzministerium [bundesfinanzministerium.de]

Bei den Begriffsbestimmungen auf Seite 2...haben die sich da nicht irgendwie bei den Bezeichnungen vertan?

a) „Tablet-Computer“: eine Notebook-Computerart, die sowohl über ein eingebautes
berührungsempfindliches Anzeigegerät als auch über eine eingebaute physische
Tastatur verfügt.
b) „Slate-Computer“: eine Notebook-Computerart, die über ein eingebautes berührungsempfindliches
Anzeigegerät, nicht aber über eine eingebaute physische Tastatur
verfügt.
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MfG aus Berlin
Sascha