Abschreibung von Computerhardware...neue Regelungen...
Bundesfinanzministerium [bundesfinanzministerium.de]
Bei den Begriffsbestimmungen auf Seite 2...haben die sich da nicht irgendwie bei den Bezeichnungen vertan?
Bei den Begriffsbestimmungen auf Seite 2...haben die sich da nicht irgendwie bei den Bezeichnungen vertan?
a) „Tablet-Computer“: eine Notebook-Computerart, die sowohl über ein eingebautes
berührungsempfindliches Anzeigegerät als auch über eine eingebaute physische
Tastatur verfügt.
b) „Slate-Computer“: eine Notebook-Computerart, die über ein eingebautes berührungsempfindliches
Anzeigegerät, nicht aber über eine eingebaute physische Tastatur
verfügt.