Das trifft aber nicht ganz zu
Das Sozialamt hat den Klinikaufenthalt nicht finanziert. Und "Mitwirkungspflicht" ist schwammig. Wie gesagt, der Grundsicherungsanpruch besteht mit und ohne Klinikaufenthalt. Wozu dann also die Einsichtnahme in einen Arztbrief?
Schockiert bin ich über diese (Un)rechtsverhältnisse trotzdem
Schockiert bin ich über diese (Un)rechtsverhältnisse trotzdem