Grundsätzlich ist da eigentlich nichts Schockierendes ...

... dass Patientendaten und Diagnosen an einen Sozialleistungsträger gehen. Und dass können halt sowohl Krankenkassen als auch die Sozialämter sein.

Datenschutz und Sozialgesetzgebung ist ein zu weites Feld, als dass man mit solchen minimalen Eckdaten Verhältnismäß- oder gar Rechtmäßigkeit beurteilen könnte.

Empörung hilft da erstmal nicht weiter sondern nur die sachliche Auseinandersetzung bzw. rechtliche Klärung.
Diese könnte entweder im Widerspruchsverfahren oder vor dem Sozialgericht gelingen.