Müssen wir tatsächlich! Der BGH hat gerade entschieden, dass ein Anwalt, der nach 54(!) erfolglosen Versuchen, ein Fax zu übermitteln, …

… aufgegeben und den Schriftsatz mit der Post geschickt hat, so dass er verfristet ankam, pflichtwidrig gehandelt hat. Er hätte weitere Faxübermittlungsversuche unternehmen müssen. – Das nenne ich in der Tat faxen wie bekloppt.
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