Wenn die Auffindbarkeit von Inhalten aus Marktinteressen behindert wird, ist das …

… eine gezielte Unterdrückung von Informationen. Es wird eine Marktmacht dazu genutzt, einen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen und dabei wird die Übermittelung der Inhalte eingeschränkt. Das zeigt u. a. auch, wozu Suchdienste in der Lage sind, nämlich Inhalte, sei es aus wirtschaftlichen oder auch inhaltlichen Interessen, gezielt auszuschalten. Und darüber kann man sich nicht wirklich freuen. Wie gesagt, das soll kein Kommentar zur Leistungsschutzrecht-Debatte sein, es zeigt nur auf, wie zerbrechlich das Arrangement des Netzes ist.