Zukünftig solltest Du Dir den Zwischenverkauf vorbehalten, und Erfüllungsort ist bei Dir ...

Muß man nicht extra erwähnen daß das moralisch von Dir nicht ganz untadelig ist, andererseits menschlich auch wieder verständlich.

Da Du kein gewerblicher Verkäufer bist, würde ich mir zwar veräppelt vorkommen als potentieller Kunde, aber mir auch andererseits kaum Chancen auf Erfolg einer Klage machen.

Aber ist ja alles noch mal gut gegangen.