Keine Kündigung = Verlängerung um 12 Monate inkl. der 3-monatigen Kündigungsfrist.

In den AGB der Telekom zu meinem Vertrags heißt es:
Kündigung
[...]
10.2 Vertragsverhältnis mit fester Laufzeit von 24 Monaten: Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner erstmalig zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Die Kündigung muss dem Vertragspartner mindestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich zugehen. Soweit das Vertragsverhältnis von keinem Vertragspartner gekündigt wird, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um 12 Monate. Für die Kündigung der jeweils folgenden 12-monatigen Vertragslaufzeiten gilt sodann die Regelung in Satz 2 entsprechend.