Mal ne exotischere Frage an die Juristen hier: Auf welcher rechtlichen Grundlage basieren eigentlich Verwendungsentgelte von Bibliotheken?

Angenommen, ich kopiere mit dem Einverständnis einer Bibliothek eine Buchseite aus einem urheberrechtsfreien Buch und will diese Seite dann veröffentlichen. Viele Bibliotheken verlangen dafür eine Gebühr.

Es werden oft sogar Gebühren verlangt/bezahlt, wenn man eine alte Abbildung zB eines mittelalterlichen Codex aus einem alten, gemeinfreien Buch scannt und veröffentlicht. Die Besitzerbibliothek hat damit nichts weiter zu tun als den Codex im Bestand zu haben. Und doch wird bezahlt.

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht das? Hat das überhaupt eine Rechtsgrundlage? Urheberrecht kann es ja nicht sein.

Oder ist das eine vertragliche Geschichte (AGB, Leihvertrag etc.)? Kann es im zweiteren Fall auch nicht sein.

Oder zahlen manche wissenschaftliche Projekte das etwa nur aus Unwissenheit oder weil es Usus ist?