Nö, nicht in diesem Zusammenhang

So hat dann auch das Amtsgericht Kerpen (Urteil vom 04.11.2010 – Az.: 102 C 108/10 -) - allerdings für ein ins Internet gestelltes Video - entsprechend entschieden: „Die Erkennbarkeit folgt auch nicht daraus, dass das Nummernschild des streitgegenständlichen Fahrzeugs in einer Einzelszene zu sehen ist. Dies bildet nach Auffassung des Gerichts keinen maßgebenden Erkennungsfaktor. Hierbei ist einerseits zu berücksichtigen, dass ein Nummernschild keinen Hinweis darauf geben kann, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt Fahrer des fraglichen Fahrzeugs gewesen ist. Das Nummernschild identifiziert das Fahrzeug; nicht dessen Fahrer.


http://www.myheimat.de/hannover-doehren-wuelfel-mittelfeld/ratgeber/fotografie-und-datenschutz-was-ist-mit-kfz-kennzeichen-im-bild-d2473929.html