Wo soll denn in seinem Fall das Werk gratis verwendet werden?

Dass Fotografien praktisch automatisch als Lichtbild Urheberschutz genießen und damit leichter als Werke aus den meisten oder vielen anderen Kreativdisziplinen ist doch eigentlich bekannt.

Gestalte doch mal ein beliebiges generisches Icon oder ein einfaches technisches Schaubild mit Linien, geometrischen Formen, als nichts, was ein erkennbar Eigenes hätte. Dein Auftraggeber wird Dir das noch für Deinen Aufwand bezahlen*, doch anschließend schaust Du völlig in die Röhre, wenn die Darstellung anderswo übernommen wird, gleich ob pixelgenaue Übernahme, ohne Schöpfungshöhe hast Du da praktisch keine Chance, das als (D)ein Werk im Sinne des Urheberrechts durchzusetzen.

Und nun halte die Kamera auf irgendeine Allerweltsschraube. Dein Foto genießt direkt Lichtbildschutz.

Das hat schon einen Grund, weshalb sich Copytrack auf Fotos ausgerichtet hat.

*Und wahrscheinlich hast du als Grafiker auch den Passus der Berufsverbände übernommen, der in deinen AGB ausweist, dass deine Ergüsse auch ohne ausreichende Schöpfungshöhe Urheberschutz genießen – nutzt nur nichts, wenn die Welt drumherum das anders sieht, das beschränkt sich eben auf Auftraggeber und -nehmer.

Im übrigen finde ich nach wie vor, dass ein ggf. systematischer Beschiss von vielen, den Rechteinhaber nicht davon freispricht, genau hinzusehen, was eigentlich exakt für ein Sachverhalt vorliegt. Das wird bei jedem anderen Rechtsverstoß auch dem verlangt, der ihn auch völlig zu Recht anprangert.