Gehören halt mehrere Seiten dazu

Auch wenn ich mir nicht ganz sicher bin, ob ich Dich richtig verstanden habe, nun also noch einmal eindeutig formuliert: Nein, es gibt keine zwei mögliche Seiten der Betrachtung. Es gibt einen Urheber, dessen Rechte verletzt werden. Und es gibt einen Rechteverletzer. Der eine: im Recht. Der andere: Nicht. Ganz klar geregelt.
Im Übrigen handeln alle Fotografen, die ich kenne, wie mak (s.u.): Sollte es wirklich ein Verlag sein, der ein Foto auf dem Titel verwendet, und der sein Geld ja immerhin mit der Verwertung von Rechten verdient (nichts anders macht ein Verlag), dann wird erst recht „scharf geschossen“. Man muss sich nicht jede Rechtsverletzung gefallen lassen.
Und nur, weil Social Media vielleicht außen vor gelassen werden könnte, bedeutet das noch lange nicht, das die anderen Rechtsverstöße weniger rechtsverstoßend wären. Unrecht bleibt Unrecht, auch wenn es weiteres Unrecht gibt.
Aber wie geschrieben: Das alles hat – zumindest von meiner Seite – nichts mit macbase’ Fall zu tun. Das ist eine ganz andere Liga.